Aktuelles

Wir bauen mir einem lizenzierten  Kooperationspartner Cannabis (EU) an.

Medizinischer Cannabis

Lizensierten Anbau von 20 Tonnen med. Cannabis (Anbau erfolgt nicht in Deutschland) mit einem Kooperationspartner.

 

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Handlungen bezüglich des Anbaus und Vertiebs in Deutschland erfolgen.

 

Wir unterliegen hier einzig und allein dem Recht des Anbaulands bzw. der Genehmigung einzelner Regierungen. 

 

Das med. Cannabis wird dann -auch wenn wir für den Deutschen Apothekenmarkt produzieren- ausschließlich durch unseren Kooperationspartner importiert und nicht durch uns.

 

Unser Kooperationspartner besitzt eine Arzneimittel-großhandelserlaubnis entsprechend § 52a AMG und eine betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nach § 3 BtMG.

 

Zudem verfügen unser Partner über alle nötigen Importlizenzen für die Einfuhr von medizinischem Cannabis nach Deutschland sowie eine Erlaubnis nach §7 AMG und §1 AMRadV zum Verkehr mit Arzneimitteln, die zur Reduzierung der Keimzahl mit ionisierenden Strahlen behandelt wurden.

Allgemeiner Hinweis:

 

Medizinischer Cannabis wird der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzt zugeordnet.

 

Daher dürfen Anbieter (darunter verstehe wir unseren Großhändler / Kooperationspartner) der Öffentlichkeit keinerlei Hinweise zu Produkten geben oder gar werblich tätig werden.

 

Außerdem ist es Händlern untersagt, der Öffentlichkeit nähere Produktbeschreibungen, Abbildungen oder weitere detaillierte Informationen zu liefern.

 

Diesbezüglich bitten wir um Ihr Verständnis, dass auch wir unserer Angaben auf das Mindeste beschränken. 

 

Fachpersonal hingegen können sich gern umfassend zu unseren Produkten beraten lassen.

 

Alle Angaben sind u.a. öffentlich auf Internetseiten des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte abrufbar.

 

Weitere Information erhalten Sie auf den jeweiligen Button.

 

Stand: 02.2021