Aktuelles
Wir bauen mir einem lizenzierten Kooperationspartner Cannabis (EU) an.
CBD > 0,2 % THC
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 19.11.2020 ist CBD, d.h. somit auch Cannabis mit >0,2% THC, kein Betäubungsmittel.
Eigene Forschungsprojekte:
1. Quantenphysikalische Verstärkung der Wirkung am Cannabis
Rezeptor 1 von Körperzellen.
Hintergrund der Forschung ist:
Die Wirkung an Zell Rezeptoren finden auf physikalischen Weg über Wellenfunktion an CB-1 Rezeptoren der Zellmembran statt.
Die Wirkmoleküle des Cannabis haben eine Halbleiterfunktion.
Diese Halbleiterfunktion lässt sich quantenphysikalisch deutlich verstärken, indem man aus einer inkohärenten Strahlung eine kohärente Zielstrahlung macht.
Dies ist das gleiche Prinzip wie bei der Verstärkung von Licht als Laserstrahl.
Hierzu wird das Halbleitermolekül mit einem biologischen Kristall wie Siliciumdioxid fest verbunden.
Diesbezüglich sind ganz spezielle Kenntnisse erforderlich über die der ärztliche Direktor des DIfaT, Herr Prof. Dr. med. Thomas Meyer als ehemaliger Leiter medizinische Forschung und Entwicklung bei der Biotechnologie Unternehmen Phenacrom in Grubbenvoorst /NL tätig war, verfügt.
Dadurch lässt sich der Wirkungsgrad des mit geringem THC Gehalt vorhandenen Cannabis (> 0,2%) im medizinischen Bereich deutlich verstärken.
Siehe auch "The Biology of Belief" von Bruce Lippton (Ehemaliger Professor und Zellphysiologe der Harvard Universität Bosten/ USA).
So lässt sich der Wirkstoffbedarf bei Patienten
individuell anpassen.
2. Studie zur Zulassung von Vaporisier für med. Zwecke.
Hintergrund ist die Zulassung von Vaporisierer zur einfachen
Aufnahme von med. Cannabis im Verschreibungsfall.
So haben Partienten die Möglichkeit, die Wirkung von med.
Cannabis auszutesten ohne hier einen "Joint" drehen zu
müssen.